Die Polizei soll besseren Zugriff auf die kantonalen Waffenregister erhalten. Der Nationalrat hat einem entsprechenden Vorstoss zugestimmt. Die Polizei soll in Zukunft informiert werden, wenn das Militär einem Soldaten den Umgang mit der Waffe verbietet. Umgekehrt soll auch die Armee besser informiert werden. So soll die Armeeführung orientiert werden, wenn gegen einen Soldaten ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Dies sofern der Verdacht besteht, dass der Soldat mit seiner Armee-Waffe Personen gefährden könnte.
Zum Schutz vor Schusswaffen sollen Behörden enger zusammenarbeiten
Nationalrat heisst entsprechenden Vorstoss gut
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